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   BGH, 14.09.2022 - EnVR 81/20   

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https://dejure.org/2022,28373
BGH, 14.09.2022 - EnVR 81/20 (https://dejure.org/2022,28373)
BGH, Entscheidung vom 14.09.2022 - EnVR 81/20 (https://dejure.org/2022,28373)
BGH, Entscheidung vom 14. September 2022 - EnVR 81/20 (https://dejure.org/2022,28373)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 25.11.2008 - 1 BvR 848/07

    Entscheidung über Gegenvorstellung setzt keine neue Frist zur Einlegung einer

    Auszug aus BGH, 14.09.2022 - EnVR 81/20
    Die Gegenvorstellung ist unstatthaft, da sie sich gegen eine der materiellen Rechtskraft fähige Entscheidung über die Zurückweisung der Rechtsbeschwerde richtet, zu deren Abänderung das Rechtsbeschwerdegericht - auch im Hinblick auf den Kostenpunkt - nicht befugt ist (vgl. BVerfGE 122, 190 Rn. 39; BVerwG, Beschluss vom 3. Mai 2011 - 6 KSt 1/11, NVwZ-RR 2011, 709 Rn. 3; BGH, Beschlüsse vom 18. Oktober 2018 - IX ZB 31/18, BGHZ 220, 90 Rn. 13 ff.; vom 19. Juli 2018 - V ZB 6/18, NJW 2018, 3388 Rn. 9 f.).
  • BGH, 18.10.2018 - IX ZB 31/18

    Entscheidung des Beschwerdegerichts über die Vergütung des Insolvenzverwalters:

    Auszug aus BGH, 14.09.2022 - EnVR 81/20
    Die Gegenvorstellung ist unstatthaft, da sie sich gegen eine der materiellen Rechtskraft fähige Entscheidung über die Zurückweisung der Rechtsbeschwerde richtet, zu deren Abänderung das Rechtsbeschwerdegericht - auch im Hinblick auf den Kostenpunkt - nicht befugt ist (vgl. BVerfGE 122, 190 Rn. 39; BVerwG, Beschluss vom 3. Mai 2011 - 6 KSt 1/11, NVwZ-RR 2011, 709 Rn. 3; BGH, Beschlüsse vom 18. Oktober 2018 - IX ZB 31/18, BGHZ 220, 90 Rn. 13 ff.; vom 19. Juli 2018 - V ZB 6/18, NJW 2018, 3388 Rn. 9 f.).
  • BVerwG, 03.05.2011 - 6 KSt 1.11

    Kostenentscheidung; Revisionsurteil; Gegenvorstellungen; Statthaftigkeit

    Auszug aus BGH, 14.09.2022 - EnVR 81/20
    Die Gegenvorstellung ist unstatthaft, da sie sich gegen eine der materiellen Rechtskraft fähige Entscheidung über die Zurückweisung der Rechtsbeschwerde richtet, zu deren Abänderung das Rechtsbeschwerdegericht - auch im Hinblick auf den Kostenpunkt - nicht befugt ist (vgl. BVerfGE 122, 190 Rn. 39; BVerwG, Beschluss vom 3. Mai 2011 - 6 KSt 1/11, NVwZ-RR 2011, 709 Rn. 3; BGH, Beschlüsse vom 18. Oktober 2018 - IX ZB 31/18, BGHZ 220, 90 Rn. 13 ff.; vom 19. Juli 2018 - V ZB 6/18, NJW 2018, 3388 Rn. 9 f.).
  • BGH, 15.07.2010 - I ZR 160/07

    Anhörungsrüge: Erhebung in der gesetzlichen Form

    Auszug aus BGH, 14.09.2022 - EnVR 81/20
    Soweit auch eine Anhörungsrüge in Betracht kommt, weil die Betroffene rügt, von der getroffenen Kostenentscheidung überrascht worden zu sein, wäre diese unzulässig, weil sie vor Zugang des mit Gründen versehenen Beschlusses erhoben wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Juli 2010 - I ZR 160/07, juris Rn. 2; BAG, Beschluss vom 29. November 2016 - 10 ABR 68/16 (F), NZA 2017, 139 Rn. 2, 5).
  • BGH, 19.07.2018 - V ZB 6/18

    Überprüfung der Entscheidung des unteren Gerichts zur Fortführung des Verfahrens

    Auszug aus BGH, 14.09.2022 - EnVR 81/20
    Die Gegenvorstellung ist unstatthaft, da sie sich gegen eine der materiellen Rechtskraft fähige Entscheidung über die Zurückweisung der Rechtsbeschwerde richtet, zu deren Abänderung das Rechtsbeschwerdegericht - auch im Hinblick auf den Kostenpunkt - nicht befugt ist (vgl. BVerfGE 122, 190 Rn. 39; BVerwG, Beschluss vom 3. Mai 2011 - 6 KSt 1/11, NVwZ-RR 2011, 709 Rn. 3; BGH, Beschlüsse vom 18. Oktober 2018 - IX ZB 31/18, BGHZ 220, 90 Rn. 13 ff.; vom 19. Juli 2018 - V ZB 6/18, NJW 2018, 3388 Rn. 9 f.).
  • BAG, 29.11.2016 - 10 ABR 68/16

    Anhörungsrüge

    Auszug aus BGH, 14.09.2022 - EnVR 81/20
    Soweit auch eine Anhörungsrüge in Betracht kommt, weil die Betroffene rügt, von der getroffenen Kostenentscheidung überrascht worden zu sein, wäre diese unzulässig, weil sie vor Zugang des mit Gründen versehenen Beschlusses erhoben wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Juli 2010 - I ZR 160/07, juris Rn. 2; BAG, Beschluss vom 29. November 2016 - 10 ABR 68/16 (F), NZA 2017, 139 Rn. 2, 5).
  • BGH, 11.03.2020 - EnVR 39/18

    Rücknahme einer Beschwerde in einem Kartellverfahren

    Auszug aus BGH, 14.09.2022 - EnVR 81/20
    Ungeachtet dessen wären sowohl eine Anhörungsrüge als auch eine Gegenvorstellung unbegründet, weil die Kostenentscheidung nach den dafür maßgeblichen Grundsätzen (BGH, WuW/E BGH 2627, 2643 - Sportübertragungen; Beschluss vom 11. März 2020 - EnVR 39/18, juris Rn. 3) richtig ist (vgl. dazu näher Beschluss vom 14. September 2022 - EnVR 77/80, [zur Veröffentlichung vorgesehen]).
  • BGH, 21.03.2023 - EnVR 83/20

    Verpflichtung der Verteilernetzbetreiberin zum Anschluss von zwei elektrischen

    Deshalb kommt sie nur in Betracht, wenn das Gericht zu einer Änderung seiner Entscheidung befugt ist und diese auch von Amts wegen vornehmen darf (vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Oktober 2018 - IX ZB 31/18, BGHZ 220, 90 Rn. 13 ff. mwN; vom 14. September 2022 - EnVR 81/20 Rn. 5 mwN).
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